Micron Document
____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|


The NomadNet German Wikipedia | Archives | Info
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b

🔍 Search

ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ

Distanzunterricht in Deutschland
──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────
top
Distanzunterricht ist eine Form des Schulunterrichtes, die sich in Deutschland juristisch aus der Beschulungspflicht des Staates sowie dem Recht von Kindern auf schulische Bildungcite-ref-1[1] und damit zur Aufrechterhaltung des Unterrichts z. B. bei Auftreten einer Pandemie ergibt. Distanzunterricht kann aber auch dann angeordnet werden, wenn der PrĂ€senzunterricht witterungsbedingt ausfĂ€llt.cite-ref-2[2] Einen plötzlichen Ausfall des PrĂ€senzunterrichts kann es auch wegen SchĂ€den am oder im SchulgebĂ€ude geben, z. B. bei einem Ausfall der Heizungsanlage in der kalten Jahreszeit. Der Begriff Distanzunterricht wird in Deutschland seit der COVID-19-Pandemie 2020 durch die Bildungsministerien der BundeslĂ€nder verwendet, zur Abgrenzung gegen Hausunterricht (= traditionelle deutsche Übersetzung des Begriffs "homeschooling") und Fernunterricht.

Contents

‱ Datenschutz
‱ Siehe auch
‱ Literatur
‱ Weblinks

──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────

Allgemeines

Die Beschulungspflicht umfasst den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates. Der Distanzunterricht ersetzt damit zeitweilig, teilweise abrupt, den PrĂ€senzunterricht, in den er wiederum (ebenfalls oft abrupt) zurĂŒckgefĂŒhrt werden kann.cite-ref-3[3] Die Lernprozesse sind bewusst so zu gestalten, dass sie didaktisch und methodisch nicht von der PrĂ€senz im Klassenzimmer abhĂ€ngig sind.

Wechselunterricht besteht aus (idealerweise nicht kurzfristig angeordneten) Wechseln zwischen PrĂ€senz- und Distanzphasen. Der Distanzunterricht unterliegt nicht den Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Zur genauen Formulierung bzw. Abgrenzung verwenden die Bildungsministerien der BundeslĂ€nder daher den Begriff Distanzunterricht. Umgangssprachlich wird jedoch auch Fernunterricht als Synonym fĂŒr den Distanzunterricht verwendet.

Schulpflicht und Recht auf Bildung bei Distanzunterricht

Der angeordnete Distanzunterricht dient dazu, die Beschulungspflicht zu erfĂŒllen (als Pflicht des Staates, kontinuierlich gesetzkonformen Unterricht zu organisieren), er bildet damit die Grundlage der Einforderung der Schulpflicht wĂ€hrend seiner DurchfĂŒhrung. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist fĂŒr SchĂŒler ebenso verbindlich wie beim PrĂ€senzunterricht. Es ist Pflicht der Schulen und der betroffenen LehrkrĂ€fte, auch im Distanzunterricht die Nicht-Anwesenheit bzw. Nicht-Erreichbarkeit einzelner SchĂŒler festzustellen und den GrĂŒnden fĂŒr das Fernbleiben vom Unterricht nachzugehen.

Siehe auch

:

Absentismus#Schule

Die Bezirksregierung MĂŒnster nennt als unverzichtbare Voraussetzung dafĂŒr, dass die Anwesenheit jedes einzelnen SchĂŒlers einer Lerngruppe jederzeit festgestellt werden kann, dass „[d]ie Lehrerinnen und Lehrer [
] die Ausstattung der ElternhĂ€user mit EndgerĂ€ten und WLAN“ kennen und die Schule mangelhaft ausgestatteten Haushalten ggf. EndgerĂ€te zur VerfĂŒgung stellt.cite-ref-4[4] Außerdem seien LehrkrĂ€fte verpflichtet, sich auch im Distanzunterricht Lernenden persönlich zuzuwenden und sie zu beraten.cite-ref-5[5]

Das vom Bundesverfassungsgericht im November 2021 festgestellte „Recht auf gleichen Zugang zu staatlichen Bildungsangeboten im Rahmen des vorhandenen Schulsystems“cite-ref-6[6] wird garantiert, wenn staatlich organisierter Unterricht außerhalb von Schulferienzeiten kontinuierlich bereitgestellt wird. In FĂ€llen, in denen PrĂ€senzunterricht nicht erteilt werden kann, mĂŒssen sich LĂ€nder darum bemĂŒhen, dass an allen Schulen Distanzunterricht erteilt werden kann.cite-ref-7[7]

Das Bundesverfassungsgericht bewertet den ungeplanten Wegfall von PrĂ€senzunterricht im Prinzip als Übel:

Die Lern- und Kompetenzverluste nehmen mit jedem Wegfall von PrĂ€senzunterricht zu und verstĂ€rken sich. Jede weitere Schulschließung verschlechtert nochmals die Möglichkeiten zur Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der betroffenen SchĂŒler; die IntensitĂ€t der BeeintrĂ€chtigung wĂ€chst daher mit jedem Eingriff. Das gilt auch fĂŒr den Erwerb sozialer Kompetenzen. Je lĂ€nger die Schulschließungen andauern, desto mehr geht die fĂŒr die Persönlichkeitsentwicklung wichtige GruppenfĂ€higkeit verloren. Denn es entfĂ€llt ein Raum, in dem die Kinder und Jugendlichen die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte in Interaktion mit anderen einĂŒben können. Dies gilt umso mehr, als infolge der zur BekĂ€mpfung der Pandemie ergriffenen Maßnahmen fĂŒr die Betroffenen auch andere RĂ€ume der Begegnung nur eingeschrĂ€nkt oder gar nicht zur VerfĂŒgung standen. Dies konnten auch digitale RĂ€ume so nicht ersetzen.
Ausgehend davon beeintrĂ€chtigt das Verbot von PrĂ€senzunterricht das Recht auf schulische Bildung der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG schwerwiegend.cite-ref-8[8]

Der entfallene PrĂ€senzunterricht habe, so das Bundesverfassungsgericht, 2020 und 2021 zu LernrĂŒckstĂ€nden, negativen Effekten auf die fachspezifische Kompetenzentwicklung sowie Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung gefĂŒhrt, da der Ersatzunterricht unzureichend organisiert und durchgefĂŒhrt worden sei. „Der entfallene PrĂ€senzunterricht fĂŒhrte zu einer Reduzierung des Unterrichts auf die KernfĂ€cher, dem Verlernen von Arbeitshaltung und -organisation sowie zum Verlust der FĂ€higkeit, Schulstress bewĂ€ltigen zu können.“cite-ref-9[9]

Im Prinzip sei, so das Gericht, Distanzunterricht zwar ein „unbedenkliches Mittel, um die IntensitĂ€t des Eingriffs in das Recht auf schulische Bildung durch den Wegfall von PrĂ€senzunterricht erheblich abzumildern“, aber er könne „den PrĂ€senzunterricht nur begrenzt ersetzen.“ Insbesondere die GrundschĂŒler seien „darauf angewiesen, dass PrĂ€senzunterricht stattfindet, weil grundlegende Kompetenzen wie Lesen und Schreiben nur im Rahmen direkter Interaktion mit den Lehrern erfolgreich vermittelt werden können.“ Auch im Distanzunterricht könnten jedoch (Ă€lteren SchĂŒlern) „[b]ei guter digitaler Ausstattung von SchĂŒlern und LehrkrĂ€ften und angepassten pĂ€dagogischen Konzepten [
] Fertigkeiten und Wissen [
] erfolgreich vermittelt werden.“cite-ref-10[10]

Das Bundesverfassungsgericht ermahnt Bund und LĂ€nder, „naheliegende Vorkehrungen wie insbesondere eine weitere Digitalisierung des Schulbetriebs“ zu ergreifen, „um kĂŒnftige BeschrĂ€nkungen des PrĂ€senzunterrichts grundrechtsschonender ausgestalten zu können.“cite-ref-11[11]

Siehe auch

:

Störungen des Lernprozesses in Bildungseinrichtungen wĂ€hrend der COVID-19-Pandemie in Deutschland#Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Schulschließungen

Die referierten AusfĂŒhrungen des Gerichts beziehen sich nicht auf einen Distanzunterricht, der mittel- bis langfristig geplant ist und Bestandteil eines didaktisch-methodischen Konzepts der betreffenden Schule ist.

Konzeptionen und Varianten des Distanzunterrichts

Bei Aussagen ĂŒber „den“ Distanzunterricht muss zunĂ€chst geklĂ€rt werden, um welchen Typus von Distanzunterricht es sich handelt. Differenziert werden muss

‱ zwischen einem

‱ Unterricht, der Bestandteil eines Medienkonzepts (s. u.) ist, welches eine tĂ€gliche Anwesenheit im Lehrinstitut nicht erforderlich macht – in einem solchen Konzept können auch Vorteile der Arbeit von zu Hause umgesetzt werden, darunter auch solche, die sich aus dem Prinzip „Bits und Bytes statt Menschen in Bewegung setzen“ ergeben (Einsparung von Zeit, Entlastung des Verkehrs, weniger Schadstoffemissionen) – und
‱ einem Unterricht, der dem Umstand geschuldet ist, dass es zeitweise als zu gefĂ€hrlich erscheint, wenn Lernende engen physischen Kontakt zu Mitlernenden und LehrkrĂ€ften haben bzw. wenn sie sich auf den Weg zum Lehrinstitut machen mĂŒssen, oder der aufgrund des Zustands des SchulgebĂ€udes nicht möglich ist, sowie

‱ zwischen synchronen und asynchronen Formen des Distanzunterrichts; im synchronen Unterricht findet Lernen in „Echtzeit“ statt, wĂ€hrend Reaktionen auf Impulse Lehrender im asynchronen Unterricht – analog oder digital – zeitlich versetzt erfolgen.

Die Gleichwertigkeit von PrÀsenzunterricht und Distanzunterricht

In Nordrhein-Westfalen stellt § 2 der „Zweiten Verordnung zur befristeten VerĂ€nderung der Ausbildungs- und PrĂŒfungsverordnungen gemĂ€ĂŸ § 52 SchulG“ fest: „Distanzunterricht ist dem PrĂ€senzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler wie der Unterrichtsverpflichtungen der LehrkrĂ€fte gleichwertig.“cite-ref-12[12] § 3 Abs. 6 enthĂ€lt die Vorschrift: „Distanzunterricht soll digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafĂŒr erfĂŒllt sind.“

Die GEW Bayern kritisiert, dass die Gleichwertigkeit von PrĂ€senz- und Distanzunterricht in § 19 Abs. 4 Ziffer 3 BaySchO bloß behauptet werde.cite-ref-13[13] Mit dieser Behauptung wĂŒrden „pĂ€dagogische GrundsĂ€tze aufgehoben und aufgegeben, die die persönliche Beziehung Lehrkraft – SchĂŒler*in als Voraussetzung fĂŒr gelingende Bildung sehen.“ Die GEW Bayern lehne daher Distanzunterricht als regelmĂ€ĂŸige Option von Unterricht ab.

Die Gleichwertigkeit des asynchronen und des synchronen Distanzunterrichts

Detlef Steppuhn, IT-Beauftragter eines Berufskollegs und Autor einer Website von Microsoft,cite-ref-14[14] ist der Ansicht, dass „[a]synchroner Distanzunterricht [
] keine Alternative zum PrĂ€senzunterricht“ sei.cite-ref-15[15] Er sei nicht sehr lernfördernd, da die SchĂŒler zum einen zu Hause die Aufgaben ohne direkte LehrerunterstĂŒtzung allein bearbeiten mĂŒssten. Sie hĂ€tten die asynchrone Nachfragemöglichkeit per Mail – wann dann die Antwort komme, sei nicht vorhersehbar. Zudem bestehe die Möglichkeit des „Abtauchens“ einzelner, nur noch schwer erreichbarer SchĂŒler. Daraus zieht Steppuhn den Schluss, dass nur synchroner Distanzunterricht die zu erwartenden QualitĂ€tsanforderungen an Unterricht erfĂŒlle, wenn er bestimmte technische, organisatorische, pĂ€dagogische und didaktische Voraussetzungen bewĂ€ltige. Synchroner Distanzunterricht finde idealerweise in der Variante des Unterrichts nach Stundenplan ĂŒber eine Lernplattform durch eine Audio-/Videokonferenz statt.

Dem widerspricht die Senatorin fĂŒr Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen: „Da in Distanz-Phasen der vorgegebene schulische Rhythmus nicht unmittelbar relevant ist und es nicht empfehlenswert ist, den schulischen Rhythmus eins zu eins auf Distanz-Phasen zu ĂŒbertragen, muss die zeitliche Gestaltung der Lehr-Lern-Situation ĂŒberprĂŒft, bewusst geplant und ggf. angepasst werden. Eine wiederkehrende Struktur ist empfehlenswert. Individuelle BedĂŒrfnisse der SchĂŒler*innen wie auch rĂ€umliche und personelle Situation der Schule mĂŒssen berĂŒcksichtigt werden.“ Keine Variante des synchronen oder asynchronen Distanzunterrichts und keine Mischform gilt im Land Bremen a priori als illegitim, wenn sie Ergebnis örtlicher Rahmenbedingungen ist.cite-ref-16[16] Es gilt dort der pragmatische Grundsatz fĂŒr die Unterrichtsplanung: „Plane den Unterricht stets so, dass er mit möglichst wenigen Änderungen sowohl im PrĂ€senz-, als auch im reinen Distanzlernen lernförderlich umsetzbar ist.“cite-ref-17[17]

Auch das NiedersĂ€chsische Kultusministerium widerspricht der These, asynchroner Distanzunterricht sei keine Alternative zum PrĂ€senzunterricht. In seinen „Didaktische[n] Hinweise[n] fĂŒr LehrkrĂ€fte und Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder“ fordert es fĂŒr den Distanzunterricht in Niedersachsen im Gegenteil: „So viel asynchrone Kommunikation wie möglich, so viel synchrone wie nötig.“cite-ref-18[18] Denn „[s]pĂ€testens dann, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig an Videokonferenzen teilnehmen sollen, kommt es zu Problemen.“

AnwendungsfÀlle

Distanzunterricht wÀhrend der COVID-19-Pandemie in Deutschland 2020/2021

Siehe auch

:

Störungen des Lernprozesses in Bildungseinrichtungen wÀhrend der COVID-19-Pandemie in Deutschland#Handhabung des Distanzunterrichts

und

Folgen der COVID-19-Pandemie fĂŒr das Bildungs- und Erziehungssystem in Deutschland

Die Ende 2019 erstmals beschriebene Infektionskrankheit COVID-19 breitet sich in Deutschland seit dem 27. Januar 2020 aus. Die COVID-19-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf das Bildungs- und Erziehungssystem. Unter anderem wurde versucht, mit Schließungen von Schulen und KindertagesstĂ€tten und Distanzunterricht an Schulen und Hochschulen die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Es kam zu zahlreichen Debatten um die Notwendigkeit und VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit der Maßnahmen: Bspw. um die Frage, welche Rolle Schulen als Treiber der Pandemie spielen, oder um die Folgen von Schulschließungen fĂŒr benachteiligte SchĂŒler und Familien.

Von April bis August 2020 wurden bundesweit Deutschlehrer nach ihrem Kommunikationsverhalten wĂ€hrend der COVID-19-Pandemie befragt. 38,6 % der Befragten gaben an, sie hĂ€tten wĂ€hrend des Distanzunterrichts alle ihre SchĂŒler erreichen können. Die Nicht-Erreichbarkeit von SchĂŒlern durch die ĂŒbrigen LehrkrĂ€fte habe sich aus der schlechten Ausstattung der Haushalte mit EndgerĂ€ten, aus schlechten Internetverbindungen sowie aus der mangelnden UnterstĂŒtzung durch das Elternhaus ergeben.cite-ref-19[19]

Öffentliche Diskussion ĂŒber die Eignung des Instruments Distanzunterricht in der Pandemie

Siehe auch

:

Folgen der COVID-19-Pandemie fĂŒr das Bildungs- und Erziehungssystem in Deutschland#Debatte

Auf der Grundlage der im Schuljahr 2019/2020 gemachten Erfahrungen mit dem Ersatz von PrĂ€senzunterricht durch Distanzunterricht wĂ€hrend der COVID-19-Pandemie in Deutschland erklĂ€rten die Bundesbildungsministerin und die Kultusminister der LĂ€nder, dass es das oberste Ziel deutscher Bildungspolitik sei, einen zweiten Lockdown in Form von flĂ€chendeckenden Schulschließungen zu verhindern. Zugleich sollen mittels einer bundesweiten Bildungsplattform und digitalen Kompetenzzentren LehrkrĂ€fte fĂŒr die Arbeit mit digitalen Hilfsmitteln geschult werden.cite-ref-20[20] Die Kultusministerkonferenz beschloss in einem 8-Punkte-Konzept:

„Die LĂ€nder werden die Digitalisierung des Lehrens und Lernens weiter vorantreiben. Sie werden auf den in der Corona-Krise gemachten Erfahrungen aufbauen und die fĂŒr den Distanzunterricht benötigten, verlĂ€sslichen und rechtlich sicheren Kommunikationsinstrumente und Lernplattformen weiter ausbauen. Sie werden im Rahmen des Digitalpakts Schule und der KMK-Strategie ‚Bildung in der digitalen Welt‘ eng zusammenarbeiten. Sie werden die nötige Fortbildung der LehrkrĂ€fte zĂŒgig ausbauen. Um soziale DisparitĂ€ten zu vermeiden und Bildungsgerechtigkeit herzustellen, werden die LĂ€nder auch besonderes Augenmerk auf den Zugang von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern zu digitalen Unterrichtsformen sowie auf spezifische Angebote fĂŒr Kinder und Jugendliche mit UnterstĂŒtzungsbedarf legen.“cite-ref-21[21]

Durch Vertreter der Wirtschaft wurde die Notwendigkeit von Maßnahmen bestĂ€tigt, die Digitalisierung des deutschen Bildungswesens zu forcieren.

→

Hauptartikel

:

Digitalisiertes Bildungswesen

Der Digitalexperte Michael Pickhardt wies auf das „hohe Maß an IT-SicherheitslĂŒcken vieler jetzt schnell eingesetzter Konferenzsysteme“ hin. Er forderte dazu auf, Distanzunterricht nicht als „unerwĂŒnschten Corona-Notnagel“ anzusehen und ihm nur eine Nebenrolle bei pĂ€dagogischen Konzepten einzurĂ€umen, sondern Online-Unterricht „endlich als Standard-Baustein im Zuge der Digitalisierung unserer schulischen Einrichtungen“ in der „Schule von heute“ zu nutzen.cite-ref-22[22] Jochim Maiß, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der LehrkrĂ€fte fĂŒr Berufsbildung (BvLB), plĂ€dierte dafĂŒr, Distanzunterricht in die duale Berufsausbildung einzubinden.cite-ref-23[23]

Umgang des Staates mit dem Wunsch, nicht am stattfindenden PrĂ€senzunterricht teilnehmen zu mĂŒssen

In einem Eilbeschluss stellte das Oberverwaltungsgericht fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen am 22. September 2021 fest, dass einzelne SchĂŒler (und deren Eltern) nur bei einer besonderen individuellen gesundheitlichen GefĂ€hrdung ihrer selbst oder ihrer Haushaltsgemeinschaft geltend machen können, im angeordneten PrĂ€senzunterricht einer unzumutbar hohen GefĂ€hrdung durch das die Pandemie auslösende Virus ausgesetzt zu sein. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, haben einzelne SchĂŒler keinen Anspruch darauf, im Distanzunterricht beschult zu werden, und mĂŒssen am PrĂ€senzunterricht ihrer Schule teilnehmen.cite-ref-24[24]

Die Senatsverwaltung fĂŒr Bildung, Jugend und Familie Berlin hingegen teilte am 24. Januar 2022 in einem Schreiben an alle Schulleitungen im Land Berlin mit, dass die PrĂ€senzpflicht im Land vom 25. Januar bis zum 28. Februar 2022 ausgesetzt sei. Eltern bzw. volljĂ€hrige SchĂŒler erhielten damit das Recht, selbst ĂŒber die Teilnahme am PrĂ€senzunterricht entscheiden zu können.cite-ref-25[25] Am 24. Januar 2022 betrug die 7-Tage-Inzidenz bei Berliner Kindern im Alter von 5 bis 14 Jahren 3667 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Daraufhin hatten die Berliner AmtsĂ€rzte angekĂŒndigt, die Kontaktnachverfolgung fĂŒr SchĂŒler zu beenden und direkte Kontaktpersonen nicht mehr in QuarantĂ€ne zu schicken.cite-ref-26[26] Das allerdings, so ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt,cite-ref-27[27] fĂŒhre dazu, dass AnsprĂŒche von SchĂŒlern nur noch schwierig durchzusetzen sein werden, die ein Interesse daran haben, dass die Infektion als Arbeitsunfall eingestuft wird. Denn nur dann können sie im Fall von Long COVID eine Unfallrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.cite-ref-28[28] Zu diesem Zweck mĂŒssten sie glaubhaft machen können (vor allem durch die sichere Identifizierung von MitschĂŒlern oder in der Schule beschĂ€ftigten Erwachsenen als Infektionsquelle durch einen PCR-Test), dass sie sich nicht außerhalb der Schule infiziert haben.

Witterungsbedingter Distanzunterricht

Einige Schulen in Niedersachsen erhielten von der fĂŒr sie zustĂ€ndigen Kreisverwaltung Mitte Februar 2022 die Erlaubnis, witterungsbedingt einen Distanzunterricht durchzufĂŒhren.cite-ref-29[29] Obwohl in vielen FĂ€llen erst am frĂŒhen Morgen des betreffenden Tags feststeht, dass in einem bestimmten Landkreis oder einer bestimmten kreisfreien Stadt witterungsbedingt kein PrĂ€senzunterricht stattfinden kann, sollen SchĂŒler nicht mehr an Tagen, an denen sie kurzfristig von Schulschließungen betroffen sind, von unterrichtlichen Verpflichtungen freigestellt werden. FĂŒr alle Lerngruppen soll es auf dem Bildungsserver des Landes Niedersachsen eine „Notfallreserve“ geben, auf die SchĂŒler von ĂŒberall im Land aus bei kurzfristig anfallenden Schulschließungen online zurĂŒckgreifen können und ab Ende Februar 2022 mĂŒssen, sofern fĂŒr sie keine von ihrer Schule „maßgeschneiderten“ Lösungen fĂŒr den Distanzunterricht zur VerfĂŒgung stehen.cite-ref-30[30]

Auch außerhalb Niedersachsens, vor allem in Nordrhein-Westfalen, wurde Distanzunterricht als Ersatz fĂŒr witterungsbedingt nicht möglichen PrĂ€senzunterricht durchgefĂŒhrt.cite-ref-31[31] Schulministerin Yvonne Gebauer erlĂ€uterte ihre Anordnung vom 16. Februar 2022, wonach „in den nordrhein-westfĂ€lischen Schulen morgen kein Unterricht stattfinden“ werde, mit den Worten: „SelbstverstĂ€ndlich kann die bestehende digitale Infrastruktur von den Schulen dafĂŒr genutzt werden, um die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler mit Aufgaben fĂŒr das heimische Lernen wĂ€hrend des morgigen, unwetterbedingten landesweiten Unterrichtsausfalls zu versorgen. DarĂŒber hinaus können LehrkrĂ€fte am morgigen Tag auch digitale Unterrichtseinheiten organisieren.“cite-ref-32[32]

Berliner Schulversuch Hybride Formen des Lehrens und Lernens

Das Land Berlin erprobt seit dem Schuljahr 2021/22 im Schulversuch Hybride Formen des Lehrens und Lernens (auch BE.hybrid) die Möglichkeiten hybrider Unterrichtssettings.cite-ref-33[33]cite-ref-34[34] In der Vorstellung des Schulversuchs wurden die Ziele wie folgt formuliert:cite-ref-35[35]

1. Didaktisch sinnstiftender und nachhaltiger Einsatz digitaler Werkzeuge zur Optimierung des Lernerfolgs der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler
2. Einsatz digitaler Medien, um sowohl das individualisierte Lernen als auch das kollaborative Lernen und Arbeiten zu unterstĂŒtzen
3. Förderung der Selbst- und Sozialkompetenzen, die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler fĂŒr das erfolgreiche und selbstwirksame Lernen in „hybriden Settings“ benötigen

Rechtliche Probleme bei der Planung von Distanzunterricht

ZulÀssigkeit des Software-Einsatzes

Jede Software, bei der personenbezogene Daten der SchĂŒler erhoben werden, bedarf der Zulassung durch das betreffende Land. FĂŒr die Genehmigung von im Unterricht eingesetzter Software ist das Bildungsministerium des jeweiligen Landes zustĂ€ndig.

SchĂŒler und ihre Eltern dĂŒrfen nicht gezwungen werden, eine EinwilligungserklĂ€rung abzugeben, durch die die SchĂŒler in die Anwendung einer bestimmten Software einbezogen werden dĂŒrfen. In Nordrhein-Westfalen kann die Verweigerung einer Einwilligung durch einzelne Eltern oder SchĂŒler dazu fĂŒhren, dass die betroffene Schule sich zur DurchfĂŒhrung von Distanzunterricht auf E-Mails und Telefonate beschrĂ€nken oder sogar auf analoge Medien ausweichen muss.cite-ref-36[36] Aus einem entsprechenden Verhalten dĂŒrfen SchĂŒlern und deren Eltern keine Nachteile erwachsen.

Datenschutz

Problematisch ist generell die Verwendung von Software, z. B. zur Organisation von Videokonferenzen, bei der Daten in die USA transferiert werden.cite-ref-37[37] Der thĂŒringische Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse hat ausdrĂŒcklich den Einsatz von WhatsApp fĂŒr Unterrichtszwecke in ThĂŒringen verboten.cite-ref-38[38] Laut einem Urteil der EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020 gehören nĂ€mlich die USA nicht zu den Staaten, die einen Datenschutz auf dem von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verlangten Niveau garantieren können.cite-ref-39[39] Hasse droht thĂŒringischen LehrkrĂ€ften mit der VerhĂ€ngung eines Bußgelds, wenn sie nicht garantieren können, dass nicht „die Grundrechte von Kindern verletzt werden, [indem] Daten ĂŒber sie herausgegeben werden.“

Da es den meisten LehrkrĂ€ften an Fachwissen zu der Frage mangelt, auf welche Weise die von ihnen und ihren SchĂŒlern fĂŒr Unterrichtszwecke genutzten privaten EndgerĂ€te die dort gesammelten Daten verarbeiten, empfehlen DatenschĂŒtzer die Verwendung von DienstgerĂ€ten durch LehrkrĂ€fte, die ihnen der SchultrĂ€ger zur VerfĂŒgung stellen mĂŒsste und fĂŒr deren einwandfreien Zustand schuleigene Administratoren verantwortlich wĂ€ren.cite-ref-40[40]

Auch die Rechte von SchĂŒlern wĂ€ren nach Ansicht von DatenschĂŒtzern besser geschĂŒtzt, wenn sie im Unterricht nicht mit ihren privaten Smartphones arbeiten wĂŒrden. Sinnvoll sei es z. B., ihnen einen Klassensatz mit EndgerĂ€ten im Eigentum der Schule ohne Listen mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen auszuleihen, deren Benutzer regelmĂ€ĂŸig wechseln.

Aufzeichnungen und Screenshots sind wĂ€hrend Video-Konferenzen im Distanzunterricht verboten. Das Recht am eigenen Bild gilt auch fĂŒr Videokonferenzen.cite-ref-41[41]

Medienkonzept

Das Medienkonzept einer Schule ist ein technisch-pĂ€dagogisches Konzept zur Nutzung von Medien. Seine Erstellung ist fĂŒr Schulen in Deutschland Voraussetzung fĂŒr eine finanzielle Förderung im Rahmen des Digitalpaktes. In ihm können die Anforderungen des Distanzunterrichtes berĂŒcksichtigt sein. Die nordrhein-westfĂ€lische Bezirksregierung MĂŒnster hat im Februar 2021 „QualitĂ€tskriterien zur Beschreibung des Standes der schulischen Medienkonzeptentwicklung“ als UnterstĂŒtzungsangebot fĂŒr Schulen, Schulaufsichten und Medienberater herausgegeben.cite-ref-42[42] Die Handreichung enthĂ€lt Arbeitsschritte, die, nach und nach abgearbeitet, im Ergebnis zu einem Medienkonzept der jeweiligen Einrichtung fĂŒhren sollen, die der Bezirksregierung unterstellt ist. Da aber Digitalisierungsprozesse zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen anzusehen seien, könnten mit der Evaluation des Medienkonzepts zu einem bestimmten Zeitpunkt die Prozesse nicht als beendet gelten.

Zur „lernförderlichen VerknĂŒpfung von PrĂ€senz- und Distanzunterricht“ hat das Ministerium fĂŒr Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Handreichung herausgegeben.cite-ref-43[43] Die Bezirksregierung MĂŒnster hat hieraus eine Checkliste fĂŒr weiterfĂŒhrende Schulen abgeleitet.cite-ref-44[44]

Siehe auch
Literatur

‱ Detlef Fickermann, Benjamin Edelstein, Julia Gerick, Kathrin RacherbĂ€umer (Hrsg.): Schule und Schulpolitik wĂ€hrend der Corona-Pandemie: Nichts gelernt? Die Deutsche Schule. Beiheft 18 (Hrsg.: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)). Waxmann 2021. 176 S. ISBN 978-3-8309-4458-4. (online)

Weblinks

‱ Senatorin fĂŒr Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen. Referat QualitĂ€tsentwicklung und Standardsicherung: Lernsituationen in PrĂ€senz und Distanz gestalten und verknĂŒpfen. Handreichung fĂŒr LehrkrĂ€fte und Schulleitung. 2020
‱ Werner Klein: Lehren aus der Pandemie – Warum jetzt neue Konzepte fĂŒr Hausaufgaben gefragt sind Deutsches Schulportal. 15. November 2021

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ LeitsĂ€tze zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021. Bundesnotbremse II (Schulschließungen) - 1 BvR 971/21 - - 1 BvR 1069/21 -. bundesverfassungsgericht.de, 19. Dezember 2021, abgerufen am 12. Januar 2022.
cite-note-22. ↑ z. B. Informationen zum witterungsbedingten Schulausfall. Justus-von-Liebig-Schule BBS III Vechta, abgerufen am 18. Februar 2022.
cite-note-33. ↑ Wie wird der Schulunterricht bis zum Schuljahresende organisiert? https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus
cite-note-44. ↑ Aspekte zur Begleitung der Entwicklung eines Konzeptes der lernförderlichen VerknĂŒpfung von PrĂ€senz– und Distanzunterricht an Schulen. Vorgabe A 4. Bezirksregierung MĂŒnster, 16. Februar 2021, S. 4, abgerufen am 20. Januar 2022.
cite-note-55. ↑ Aspekte zur Begleitung der Entwicklung eines Konzeptes der lernförderlichen VerknĂŒpfung von PrĂ€senz– und Distanzunterricht an Schulen. Vorgabe C 2. Bezirksregierung MĂŒnster, 16. Februar 2021, S. 6, abgerufen am 20. Januar 2022.
cite-note-66. ↑ BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, Rn. 60. bundesverfassungsgericht.de, 19. November 2021, abgerufen am 20. Februar 2022.
cite-note-77. ↑ BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, Rn. 167. bundesverfassungsgericht.de, 19. November 2021, abgerufen am 20. Februar 2022.
cite-note-88. ↑ BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, Rn. 137 f. bundesverfassungsgericht.de, 19. November 2021, abgerufen am 20. Februar 2022.
cite-note-99. ↑ BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, Rn. 143. bundesverfassungsgericht.de, 19. November 2021, abgerufen am 20. Februar 2022.
cite-note-1010. ↑ BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, Rn. 165. bundesverfassungsgericht.de, 19. November 2021, abgerufen am 20. Februar 2022.
cite-note-1111. ↑ BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, Rn. 191. bundesverfassungsgericht.de, 19. November 2021, abgerufen am 20. Februar 2022.
cite-note-1212. ↑ Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und PrĂŒfungsordnungen gemĂ€ĂŸ § 52 SchulG. In: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2020 Nr. 47 vom 13. Oktober 2020. recht.nrw.de, S. 973 – 976, abgerufen am 21. Februar 2022.
cite-note-1313. ↑ Änderung der Bayerischen Schulordnung und weiterer Rechtsvorschriften zum sog. Distanzunterricht. Anhörung - Stellungnahme der GEW Bayern. gew-bayern.de, 27. Juli 2020, S. 4 f., abgerufen am 21. Februar 2022.
cite-note-1414. ↑ Grundlagen des Distanzunterrichts am Beispiel des Erich-Gutenberg-Berufskolleg. Modul 3: Distanzunterricht – asynchron versus synchron. education.microsoft.com, abgerufen am 18. Januar 2022.
cite-note-1515. ↑ Detlef Steppuhn: Grundlagen des Distanzunterrichts. zukunft-der-schulen.de, abgerufen am 14. Januar 2022.
cite-note-1616. ↑ Lernsituationen in PrĂ€senz und Distanz gestalten und verknĂŒpfen. Handreichung fĂŒr LehrkrĂ€fte und Schulleitung. Senatorin fĂŒr Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen. Referat QualitĂ€tsentwicklung und Standardsicherung, S. 6 (10), abgerufen am 15. Januar 2022.
cite-note-1717. ↑ Lernsituationen in PrĂ€senz und Distanz gestalten und verknĂŒpfen. Handreichung fĂŒr LehrkrĂ€fte und Schulleitung. Senatorin fĂŒr Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen. Referat QualitĂ€tsentwicklung und Standardsicherung, S. 3 (7), abgerufen am 15. Januar 2022.
cite-note-1818. ↑ Axel Krommer, Philippe Wampfler, Wanda Klee: Distanzlernen. Didaktische Hinweise fĂŒr LehrkrĂ€fte und Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder. NiedersĂ€chsisches Kultusministerium, S. 5, abgerufen am 5. Februar 2022 (durch Anklicken auf der rechten Spalte der Website erreichbare PDF-Datei).
cite-note-1919. ↑ Nicola König, Clara Greffin: Digitaler Deutschunterricht – mehr als die bloße Übertragung der Arbeitsformen in ein anderes Medium. In: Das Bildungssystem in Zeiten der Krise. Empirische Befunde, Konsequenzen und Potenziale fĂŒr das Lehren und Lernen. Christian Reintjes, Raphaela Porsch, Grit im Brahm, S. 34 f., abgerufen am 20. Januar 2022.
cite-note-2020. ↑ Bernhard Junginger, Sarah Ritschel: Regierung will Lockdown an Schulen verhindern. Abgerufen am 2. Oktober 2020.
cite-note-2121. ↑ KMK: RegulĂ€rer Schulbetrieb spĂ€testens nach den Sommerferien. Abgerufen am 2. Oktober 2020.
cite-note-2222. ↑ Tobias Grießer: Landshuter Wochenblatt. 30. September 2020, abgerufen am 2. Oktober 2020.
cite-note-2323. ↑ Variableres GerĂŒst fĂŒr die Beschulung. Abgerufen am 2. Oktober 2020.
cite-note-2424. ↑ OVG NRW zur Schule in der Pandemie: Kein Anspruch auf Distanzunterricht. lto.de (Legal Tribune Online), 22. September 2021, abgerufen am 20. Januar 2022.
cite-note-2525. ↑ PrĂ€senzpflicht ab 25. Januar 2022 vorerst bis zum 28. Februar 2022 ausgesetzt. Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie Berlin, 24. Januar 2022, abgerufen am 27. Januar 2022.
cite-note-2626. ↑ Kinder-Inzidenz 3.667! Berlins Bildungssenatorin setzt PrĂ€senzpflicht an Schulen aus. news4teachers.de, 24. Januar 2022, abgerufen am 27. Januar 2022.
cite-note-2727. ↑ Landkreis verzeichnet Kinder-Inzidenz von fast 5.500! Statt mehr Schutz: SchĂŒler werden kĂŒnftig weniger PCR-getestet. news4teachers.de, 23. Januar 2022, abgerufen am 29. Januar 2022.
cite-note-2828. ↑ COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), abgerufen am 29. Januar 2022.
cite-note-2929. ↑ z. B. Leere im Klassenzimmer. Sturmtief „Ylenia“: Distanzunterricht und Schulausfall im Landkreis Rotenburg. kreiszeitung.de, 18. Februar 2022, abgerufen am 19. Februar 2022.
cite-note-3030. ↑ Unterrichtsausfall: SchĂŒler sollen Aufgaben online erledigen. ndr.de, 23. Februar 2022, abgerufen am 24. Februar 2022.
cite-note-3131. ↑ Schulfrei bei Sturm: UnterrichtsausfĂ€lle auch am Freitag möglich. rnd.de, 17. Februar 2022, abgerufen am 18. Februar 2022.
cite-note-3232. ↑ Schulausfall in NRW: Distanzunterricht möglich. waz.de, 16. Februar 2022, abgerufen am 18. Februar 2022.
cite-note-3333. ↑ „Hybrid“ – Schulversuch zu hybriden Formen des Lehrens und Lernens. 8. Oktober 2021, abgerufen am 18. August 2025.
cite-note-3434. ↑ Schulversuch zu hybridem Lernen: Berlin testet, wie Homeschooling Lernerfolge steigern kann. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 18. August 2025]).
cite-note-3535. ↑ Schulversuch hybride Formen des Lehrens und Lernens (PrĂ€sentation als PDF). Senatsverwaltung fĂŒr Bildung, Jugend und Familie, September 2023, abgerufen am 18. August 2025.
cite-note-3636. ↑ Wie ist die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht fĂŒr SchĂŒler und LehrkrĂ€fte zu verstehen? Welche datenschutzrechtlichen Auswirkungen haben die Vorgaben des Schulministeriums? Nordrhein-westfĂ€lisches Schulministerium, 2. Oktober 2020, S. 5 (Frage 5), abgerufen am 19. Januar 2022.
cite-note-3737. ↑ Sören Siebert: Weitreichendes Urteil: EuGH erklĂ€rt Privacy-Shield-Abkommen fĂŒr ungĂŒltig. e-recht24.de, 21. Dezember 2021, abgerufen am 18. Januar 2022.
cite-note-3838. ↑ Annette Kuhn: Was LehrkrĂ€fte beim Datenschutz beachten mĂŒssen. deutsches-schulportal.de, 28. August 2021, abgerufen am 18. Januar 2022.
cite-note-3939. ↑ Der Gerichtshof erklĂ€rt den Beschluss 2016/1250 ĂŒber die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes fĂŒr ungĂŒltig. EuropĂ€ischer Gerichtshof (EuGH), 16. Juli 2020, abgerufen am 18. Januar 2022.
cite-note-4040. ↑ Bund-LĂ€nder-Vereinbarung „LeihgerĂ€te fĂŒr LehrkrĂ€fte“ unterzeichnet. NiedersĂ€chsische Staatskanzlei, 19. Januar 2021, abgerufen am 19. Januar 2022.
cite-note-4141. ↑ Distanzunterricht und Datenschutz. Philologenverband Niedersachsen, 8. Februar 2021, abgerufen am 19. Januar 2022.
cite-note-4242. ↑ QualitĂ€tskriterien zur Beschreibung des Standes der schulischen Medienkonzeptentwicklung. Bezirksregierung MĂŒnster, 16. Februar 2021, abgerufen am 20. Januar 2022.
cite-note-4343. ↑ Handreichung zur lernförderlichen VerknĂŒpfung von PrĂ€senz- und Distanzunterricht. Ministerium fĂŒr Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 20. Januar 2022.
cite-note-4444. ↑ Aspekte zur Begleitung der Entwicklung eines Konzeptes der lernförderlichen VerknĂŒpfung von PrĂ€senz– und Distanzunterricht an weiterfĂŒhrenden Schulformen. Bezirksregierung MĂŒnster, 16. Februar 2021, abgerufen am 20. Januar 2022.