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Distanzunterricht in Deutschland
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Distanzunterricht ist eine Form des Schulunterrichtes, die sich in Deutschland juristisch aus der Beschulungspflicht des Staates sowie dem Recht von Kindern auf schulische Bildungcite-ref-1[1] und damit zur Aufrechterhaltung des Unterrichts z. B. bei Auftreten einer Pandemie ergibt. Distanzunterricht kann aber auch dann angeordnet werden, wenn der PrĂ€senzunterricht witterungsbedingt ausfĂ€llt.cite-ref-2[2] Einen plötzlichen Ausfall des PrĂ€senzunterrichts kann es auch wegen SchĂ€den am oder im SchulgebĂ€ude geben, z. B. bei einem Ausfall der Heizungsanlage in der kalten Jahreszeit. Der Begriff Distanzunterricht wird in Deutschland seit der COVID-19-Pandemie 2020 durch die Bildungsministerien der BundeslĂ€nder verwendet, zur Abgrenzung gegen Hausunterricht (= traditionelle deutsche Ăbersetzung des Begriffs "homeschooling") und Fernunterricht.
Contents
âą Allgemeines
⹠AnwendungsfÀlle
âą Datenschutz
âą Medienkonzept
âą Siehe auch
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Allgemeines
Die Beschulungspflicht umfasst den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates. Der Distanzunterricht ersetzt damit zeitweilig, teilweise abrupt, den PrĂ€senzunterricht, in den er wiederum (ebenfalls oft abrupt) zurĂŒckgefĂŒhrt werden kann.cite-ref-3[3] Die Lernprozesse sind bewusst so zu gestalten, dass sie didaktisch und methodisch nicht von der PrĂ€senz im Klassenzimmer abhĂ€ngig sind.
Wechselunterricht besteht aus (idealerweise nicht kurzfristig angeordneten) Wechseln zwischen PrĂ€senz- und Distanzphasen. Der Distanzunterricht unterliegt nicht den Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Zur genauen Formulierung bzw. Abgrenzung verwenden die Bildungsministerien der BundeslĂ€nder daher den Begriff Distanzunterricht. Umgangssprachlich wird jedoch auch Fernunterricht als Synonym fĂŒr den Distanzunterricht verwendet.
Schulpflicht und Recht auf Bildung bei Distanzunterricht
Der angeordnete Distanzunterricht dient dazu, die Beschulungspflicht zu erfĂŒllen (als Pflicht des Staates, kontinuierlich gesetzkonformen Unterricht zu organisieren), er bildet damit die Grundlage der Einforderung der Schulpflicht wĂ€hrend seiner DurchfĂŒhrung. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist fĂŒr SchĂŒler ebenso verbindlich wie beim PrĂ€senzunterricht. Es ist Pflicht der Schulen und der betroffenen LehrkrĂ€fte, auch im Distanzunterricht die Nicht-Anwesenheit bzw. Nicht-Erreichbarkeit einzelner SchĂŒler festzustellen und den GrĂŒnden fĂŒr das Fernbleiben vom Unterricht nachzugehen.
Siehe auch
:
Absentismus#Schule
Die Bezirksregierung MĂŒnster nennt als unverzichtbare Voraussetzung dafĂŒr, dass die Anwesenheit jedes einzelnen SchĂŒlers einer Lerngruppe jederzeit festgestellt werden kann, dass â[d]ie Lehrerinnen und Lehrer [âŠ] die Ausstattung der ElternhĂ€user mit EndgerĂ€ten und WLANâ kennen und die Schule mangelhaft ausgestatteten Haushalten ggf. EndgerĂ€te zur VerfĂŒgung stellt.cite-ref-4[4] AuĂerdem seien LehrkrĂ€fte verpflichtet, sich auch im Distanzunterricht Lernenden persönlich zuzuwenden und sie zu beraten.cite-ref-5[5]
Das vom Bundesverfassungsgericht im November 2021 festgestellte âRecht auf gleichen Zugang zu staatlichen Bildungsangeboten im Rahmen des vorhandenen Schulsystemsâcite-ref-6[6] wird garantiert, wenn staatlich organisierter Unterricht auĂerhalb von Schulferienzeiten kontinuierlich bereitgestellt wird. In FĂ€llen, in denen PrĂ€senzunterricht nicht erteilt werden kann, mĂŒssen sich LĂ€nder darum bemĂŒhen, dass an allen Schulen Distanzunterricht erteilt werden kann.cite-ref-7[7]
Das Bundesverfassungsgericht bewertet den ungeplanten Wegfall von PrĂ€senzunterricht im Prinzip als Ăbel:
Die Lern- und Kompetenzverluste nehmen mit jedem Wegfall von PrĂ€senzunterricht zu und verstĂ€rken sich. Jede weitere SchulschlieĂung verschlechtert nochmals die Möglichkeiten zur Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der betroffenen SchĂŒler; die IntensitĂ€t der BeeintrĂ€chtigung wĂ€chst daher mit jedem Eingriff. Das gilt auch fĂŒr den Erwerb sozialer Kompetenzen. Je lĂ€nger die SchulschlieĂungen andauern, desto mehr geht die fĂŒr die Persönlichkeitsentwicklung wichtige GruppenfĂ€higkeit verloren. Denn es entfĂ€llt ein Raum, in dem die Kinder und Jugendlichen die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte in Interaktion mit anderen einĂŒben können. Dies gilt umso mehr, als infolge der zur BekĂ€mpfung der Pandemie ergriffenen MaĂnahmen fĂŒr die Betroffenen auch andere RĂ€ume der Begegnung nur eingeschrĂ€nkt oder gar nicht zur VerfĂŒgung standen. Dies konnten auch digitale RĂ€ume so nicht ersetzen.
Ausgehend davon beeintrĂ€chtigt das Verbot von PrĂ€senzunterricht das Recht auf schulische Bildung der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG schwerwiegend.cite-ref-8[8]
Der entfallene PrĂ€senzunterricht habe, so das Bundesverfassungsgericht, 2020 und 2021 zu LernrĂŒckstĂ€nden, negativen Effekten auf die fachspezifische Kompetenzentwicklung sowie Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung gefĂŒhrt, da der Ersatzunterricht unzureichend organisiert und durchgefĂŒhrt worden sei. âDer entfallene PrĂ€senzunterricht fĂŒhrte zu einer Reduzierung des Unterrichts auf die KernfĂ€cher, dem Verlernen von Arbeitshaltung und -organisation sowie zum Verlust der FĂ€higkeit, Schulstress bewĂ€ltigen zu können.âcite-ref-9[9]
Im Prinzip sei, so das Gericht, Distanzunterricht zwar ein âunbedenkliches Mittel, um die IntensitĂ€t des Eingriffs in das Recht auf schulische Bildung durch den Wegfall von PrĂ€senzunterricht erheblich abzumildernâ, aber er könne âden PrĂ€senzunterricht nur begrenzt ersetzen.â Insbesondere die GrundschĂŒler seien âdarauf angewiesen, dass PrĂ€senzunterricht stattfindet, weil grundlegende Kompetenzen wie Lesen und Schreiben nur im Rahmen direkter Interaktion mit den Lehrern erfolgreich vermittelt werden können.â Auch im Distanzunterricht könnten jedoch (Ă€lteren SchĂŒlern) â[b]ei guter digitaler Ausstattung von SchĂŒlern und LehrkrĂ€ften und angepassten pĂ€dagogischen Konzepten [âŠ] Fertigkeiten und Wissen [âŠ] erfolgreich vermittelt werden.âcite-ref-10[10]
Das Bundesverfassungsgericht ermahnt Bund und LĂ€nder, ânaheliegende Vorkehrungen wie insbesondere eine weitere Digitalisierung des Schulbetriebsâ zu ergreifen, âum kĂŒnftige BeschrĂ€nkungen des PrĂ€senzunterrichts grundrechtsschonender ausgestalten zu können.âcite-ref-11[11]
Siehe auch
:
Störungen des Lernprozesses in Bildungseinrichtungen wĂ€hrend der COVID-19-Pandemie in Deutschland#Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu SchulschlieĂungen
Die referierten AusfĂŒhrungen des Gerichts beziehen sich nicht auf einen Distanzunterricht, der mittel- bis langfristig geplant ist und Bestandteil eines didaktisch-methodischen Konzepts der betreffenden Schule ist.
Konzeptionen und Varianten des Distanzunterrichts
Bei Aussagen ĂŒber âdenâ Distanzunterricht muss zunĂ€chst geklĂ€rt werden, um welchen Typus von Distanzunterricht es sich handelt. Differenziert werden muss
âą zwischen einem
âą Unterricht, der Bestandteil eines Medienkonzepts (s. u.) ist, welches eine tĂ€gliche Anwesenheit im Lehrinstitut nicht erforderlich macht â in einem solchen Konzept können auch Vorteile der Arbeit von zu Hause umgesetzt werden, darunter auch solche, die sich aus dem Prinzip âBits und Bytes statt Menschen in Bewegung setzenâ ergeben (Einsparung von Zeit, Entlastung des Verkehrs, weniger Schadstoffemissionen) â und
âą einem Unterricht, der dem Umstand geschuldet ist, dass es zeitweise als zu gefĂ€hrlich erscheint, wenn Lernende engen physischen Kontakt zu Mitlernenden und LehrkrĂ€ften haben bzw. wenn sie sich auf den Weg zum Lehrinstitut machen mĂŒssen, oder der aufgrund des Zustands des SchulgebĂ€udes nicht möglich ist, sowie
âą zwischen synchronen und asynchronen Formen des Distanzunterrichts; im synchronen Unterricht findet Lernen in âEchtzeitâ statt, wĂ€hrend Reaktionen auf Impulse Lehrender im asynchronen Unterricht â analog oder digital â zeitlich versetzt erfolgen.
Die Gleichwertigkeit von PrÀsenzunterricht und Distanzunterricht
In Nordrhein-Westfalen stellt § 2 der âZweiten Verordnung zur befristeten VerĂ€nderung der Ausbildungs- und PrĂŒfungsverordnungen gemÀà § 52 SchulGâ fest: âDistanzunterricht ist dem PrĂ€senzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler wie der Unterrichtsverpflichtungen der LehrkrĂ€fte gleichwertig.âcite-ref-12[12] § 3 Abs. 6 enthĂ€lt die Vorschrift: âDistanzunterricht soll digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafĂŒr erfĂŒllt sind.â
Die GEW Bayern kritisiert, dass die Gleichwertigkeit von PrĂ€senz- und Distanzunterricht in § 19 Abs. 4 Ziffer 3 BaySchO bloĂ behauptet werde.cite-ref-13[13] Mit dieser Behauptung wĂŒrden âpĂ€dagogische GrundsĂ€tze aufgehoben und aufgegeben, die die persönliche Beziehung Lehrkraft â SchĂŒler*in als Voraussetzung fĂŒr gelingende Bildung sehen.â Die GEW Bayern lehne daher Distanzunterricht als regelmĂ€Ăige Option von Unterricht ab.
Die Gleichwertigkeit des asynchronen und des synchronen Distanzunterrichts
Detlef Steppuhn, IT-Beauftragter eines Berufskollegs und Autor einer Website von Microsoft,cite-ref-14[14] ist der Ansicht, dass â[a]synchroner Distanzunterricht [âŠ] keine Alternative zum PrĂ€senzunterrichtâ sei.cite-ref-15[15] Er sei nicht sehr lernfördernd, da die SchĂŒler zum einen zu Hause die Aufgaben ohne direkte LehrerunterstĂŒtzung allein bearbeiten mĂŒssten. Sie hĂ€tten die asynchrone Nachfragemöglichkeit per Mail â wann dann die Antwort komme, sei nicht vorhersehbar. Zudem bestehe die Möglichkeit des âAbtauchensâ einzelner, nur noch schwer erreichbarer SchĂŒler. Daraus zieht Steppuhn den Schluss, dass nur synchroner Distanzunterricht die zu erwartenden QualitĂ€tsanforderungen an Unterricht erfĂŒlle, wenn er bestimmte technische, organisatorische, pĂ€dagogische und didaktische Voraussetzungen bewĂ€ltige. Synchroner Distanzunterricht finde idealerweise in der Variante des Unterrichts nach Stundenplan ĂŒber eine Lernplattform durch eine Audio-/Videokonferenz statt.
Dem widerspricht die Senatorin fĂŒr Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen: âDa in Distanz-Phasen der vorgegebene schulische Rhythmus nicht unmittelbar relevant ist und es nicht empfehlenswert ist, den schulischen Rhythmus eins zu eins auf Distanz-Phasen zu ĂŒbertragen, muss die zeitliche Gestaltung der Lehr-Lern-Situation ĂŒberprĂŒft, bewusst geplant und ggf. angepasst werden. Eine wiederkehrende Struktur ist empfehlenswert. Individuelle BedĂŒrfnisse der SchĂŒler*innen wie auch rĂ€umliche und personelle Situation der Schule mĂŒssen berĂŒcksichtigt werden.â Keine Variante des synchronen oder asynchronen Distanzunterrichts und keine Mischform gilt im Land Bremen a priori als illegitim, wenn sie Ergebnis örtlicher Rahmenbedingungen ist.cite-ref-16[16] Es gilt dort der pragmatische Grundsatz fĂŒr die Unterrichtsplanung: âPlane den Unterricht stets so, dass er mit möglichst wenigen Ănderungen sowohl im PrĂ€senz-, als auch im reinen Distanzlernen lernförderlich umsetzbar ist.âcite-ref-17[17]
Auch das NiedersĂ€chsische Kultusministerium widerspricht der These, asynchroner Distanzunterricht sei keine Alternative zum PrĂ€senzunterricht. In seinen âDidaktische[n] Hinweise[n] fĂŒr LehrkrĂ€fte und Seminarausbilderinnen und Seminarausbilderâ fordert es fĂŒr den Distanzunterricht in Niedersachsen im Gegenteil: âSo viel asynchrone Kommunikation wie möglich, so viel synchrone wie nötig.âcite-ref-18[18] Denn â[s]pĂ€testens dann, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig an Videokonferenzen teilnehmen sollen, kommt es zu Problemen.â
AnwendungsfÀlle
Distanzunterricht wÀhrend der COVID-19-Pandemie in Deutschland 2020/2021
Siehe auch
:
Störungen des Lernprozesses in Bildungseinrichtungen wÀhrend der COVID-19-Pandemie in Deutschland#Handhabung des Distanzunterrichts
und
Folgen der COVID-19-Pandemie fĂŒr das Bildungs- und Erziehungssystem in Deutschland
Die Ende 2019 erstmals beschriebene Infektionskrankheit COVID-19 breitet sich in Deutschland seit dem 27. Januar 2020 aus. Die COVID-19-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf das Bildungs- und Erziehungssystem. Unter anderem wurde versucht, mit SchlieĂungen von Schulen und KindertagesstĂ€tten und Distanzunterricht an Schulen und Hochschulen die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Es kam zu zahlreichen Debatten um die Notwendigkeit und VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit der MaĂnahmen: Bspw. um die Frage, welche Rolle Schulen als Treiber der Pandemie spielen, oder um die Folgen von SchulschlieĂungen fĂŒr benachteiligte SchĂŒler und Familien.
Von April bis August 2020 wurden bundesweit Deutschlehrer nach ihrem Kommunikationsverhalten wĂ€hrend der COVID-19-Pandemie befragt. 38,6 % der Befragten gaben an, sie hĂ€tten wĂ€hrend des Distanzunterrichts alle ihre SchĂŒler erreichen können. Die Nicht-Erreichbarkeit von SchĂŒlern durch die ĂŒbrigen LehrkrĂ€fte habe sich aus der schlechten Ausstattung der Haushalte mit EndgerĂ€ten, aus schlechten Internetverbindungen sowie aus der mangelnden UnterstĂŒtzung durch das Elternhaus ergeben.cite-ref-19[19]
Ăffentliche Diskussion ĂŒber die Eignung des Instruments Distanzunterricht in der Pandemie
Siehe auch
:
Folgen der COVID-19-Pandemie fĂŒr das Bildungs- und Erziehungssystem in Deutschland#Debatte
Auf der Grundlage der im Schuljahr 2019/2020 gemachten Erfahrungen mit dem Ersatz von PrĂ€senzunterricht durch Distanzunterricht wĂ€hrend der COVID-19-Pandemie in Deutschland erklĂ€rten die Bundesbildungsministerin und die Kultusminister der LĂ€nder, dass es das oberste Ziel deutscher Bildungspolitik sei, einen zweiten Lockdown in Form von flĂ€chendeckenden SchulschlieĂungen zu verhindern. Zugleich sollen mittels einer bundesweiten Bildungsplattform und digitalen Kompetenzzentren LehrkrĂ€fte fĂŒr die Arbeit mit digitalen Hilfsmitteln geschult werden.cite-ref-20[20] Die Kultusministerkonferenz beschloss in einem 8-Punkte-Konzept:
âDie LĂ€nder werden die Digitalisierung des Lehrens und Lernens weiter vorantreiben. Sie werden auf den in der Corona-Krise gemachten Erfahrungen aufbauen und die fĂŒr den Distanzunterricht benötigten, verlĂ€sslichen und rechtlich sicheren Kommunikationsinstrumente und Lernplattformen weiter ausbauen. Sie werden im Rahmen des Digitalpakts Schule und der KMK-Strategie âBildung in der digitalen Weltâ eng zusammenarbeiten. Sie werden die nötige Fortbildung der LehrkrĂ€fte zĂŒgig ausbauen. Um soziale DisparitĂ€ten zu vermeiden und Bildungsgerechtigkeit herzustellen, werden die LĂ€nder auch besonderes Augenmerk auf den Zugang von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern zu digitalen Unterrichtsformen sowie auf spezifische Angebote fĂŒr Kinder und Jugendliche mit UnterstĂŒtzungsbedarf legen.âcite-ref-21[21]
Durch Vertreter der Wirtschaft wurde die Notwendigkeit von MaĂnahmen bestĂ€tigt, die Digitalisierung des deutschen Bildungswesens zu forcieren.
â
Hauptartikel
:
Digitalisiertes Bildungswesen
Der Digitalexperte Michael Pickhardt wies auf das âhohe MaĂ an IT-SicherheitslĂŒcken vieler jetzt schnell eingesetzter Konferenzsystemeâ hin. Er forderte dazu auf, Distanzunterricht nicht als âunerwĂŒnschten Corona-Notnagelâ anzusehen und ihm nur eine Nebenrolle bei pĂ€dagogischen Konzepten einzurĂ€umen, sondern Online-Unterricht âendlich als Standard-Baustein im Zuge der Digitalisierung unserer schulischen Einrichtungenâ in der âSchule von heuteâ zu nutzen.cite-ref-22[22] Jochim MaiĂ, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes der LehrkrĂ€fte fĂŒr Berufsbildung (BvLB), plĂ€dierte dafĂŒr, Distanzunterricht in die duale Berufsausbildung einzubinden.cite-ref-23[23]
Umgang des Staates mit dem Wunsch, nicht am stattfindenden PrĂ€senzunterricht teilnehmen zu mĂŒssen
In einem Eilbeschluss stellte das Oberverwaltungsgericht fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen am 22. September 2021 fest, dass einzelne SchĂŒler (und deren Eltern) nur bei einer besonderen individuellen gesundheitlichen GefĂ€hrdung ihrer selbst oder ihrer Haushaltsgemeinschaft geltend machen können, im angeordneten PrĂ€senzunterricht einer unzumutbar hohen GefĂ€hrdung durch das die Pandemie auslösende Virus ausgesetzt zu sein. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, haben einzelne SchĂŒler keinen Anspruch darauf, im Distanzunterricht beschult zu werden, und mĂŒssen am PrĂ€senzunterricht ihrer Schule teilnehmen.cite-ref-24[24]
Die Senatsverwaltung fĂŒr Bildung, Jugend und Familie Berlin hingegen teilte am 24. Januar 2022 in einem Schreiben an alle Schulleitungen im Land Berlin mit, dass die PrĂ€senzpflicht im Land vom 25. Januar bis zum 28. Februar 2022 ausgesetzt sei. Eltern bzw. volljĂ€hrige SchĂŒler erhielten damit das Recht, selbst ĂŒber die Teilnahme am PrĂ€senzunterricht entscheiden zu können.cite-ref-25[25] Am 24. Januar 2022 betrug die 7-Tage-Inzidenz bei Berliner Kindern im Alter von 5 bis 14 Jahren 3667 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Daraufhin hatten die Berliner AmtsĂ€rzte angekĂŒndigt, die Kontaktnachverfolgung fĂŒr SchĂŒler zu beenden und direkte Kontaktpersonen nicht mehr in QuarantĂ€ne zu schicken.cite-ref-26[26] Das allerdings, so ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt,cite-ref-27[27] fĂŒhre dazu, dass AnsprĂŒche von SchĂŒlern nur noch schwierig durchzusetzen sein werden, die ein Interesse daran haben, dass die Infektion als Arbeitsunfall eingestuft wird. Denn nur dann können sie im Fall von Long COVID eine Unfallrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.cite-ref-28[28] Zu diesem Zweck mĂŒssten sie glaubhaft machen können (vor allem durch die sichere Identifizierung von MitschĂŒlern oder in der Schule beschĂ€ftigten Erwachsenen als Infektionsquelle durch einen PCR-Test), dass sie sich nicht auĂerhalb der Schule infiziert haben.
Witterungsbedingter Distanzunterricht
Einige Schulen in Niedersachsen erhielten von der fĂŒr sie zustĂ€ndigen Kreisverwaltung Mitte Februar 2022 die Erlaubnis, witterungsbedingt einen Distanzunterricht durchzufĂŒhren.cite-ref-29[29] Obwohl in vielen FĂ€llen erst am frĂŒhen Morgen des betreffenden Tags feststeht, dass in einem bestimmten Landkreis oder einer bestimmten kreisfreien Stadt witterungsbedingt kein PrĂ€senzunterricht stattfinden kann, sollen SchĂŒler nicht mehr an Tagen, an denen sie kurzfristig von SchulschlieĂungen betroffen sind, von unterrichtlichen Verpflichtungen freigestellt werden. FĂŒr alle Lerngruppen soll es auf dem Bildungsserver des Landes Niedersachsen eine âNotfallreserveâ geben, auf die SchĂŒler von ĂŒberall im Land aus bei kurzfristig anfallenden SchulschlieĂungen online zurĂŒckgreifen können und ab Ende Februar 2022 mĂŒssen, sofern fĂŒr sie keine von ihrer Schule âmaĂgeschneidertenâ Lösungen fĂŒr den Distanzunterricht zur VerfĂŒgung stehen.cite-ref-30[30]
Auch auĂerhalb Niedersachsens, vor allem in Nordrhein-Westfalen, wurde Distanzunterricht als Ersatz fĂŒr witterungsbedingt nicht möglichen PrĂ€senzunterricht durchgefĂŒhrt.cite-ref-31[31] Schulministerin Yvonne Gebauer erlĂ€uterte ihre Anordnung vom 16. Februar 2022, wonach âin den nordrhein-westfĂ€lischen Schulen morgen kein Unterricht stattfindenâ werde, mit den Worten: âSelbstverstĂ€ndlich kann die bestehende digitale Infrastruktur von den Schulen dafĂŒr genutzt werden, um die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler mit Aufgaben fĂŒr das heimische Lernen wĂ€hrend des morgigen, unwetterbedingten landesweiten Unterrichtsausfalls zu versorgen. DarĂŒber hinaus können LehrkrĂ€fte am morgigen Tag auch digitale Unterrichtseinheiten organisieren.âcite-ref-32[32]
Berliner Schulversuch Hybride Formen des Lehrens und Lernens
Das Land Berlin erprobt seit dem Schuljahr 2021/22 im Schulversuch Hybride Formen des Lehrens und Lernens (auch BE.hybrid) die Möglichkeiten hybrider Unterrichtssettings.cite-ref-33[33]cite-ref-34[34] In der Vorstellung des Schulversuchs wurden die Ziele wie folgt formuliert:cite-ref-35[35]
1. Didaktisch sinnstiftender und nachhaltiger Einsatz digitaler Werkzeuge zur Optimierung des Lernerfolgs der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler
2. Einsatz digitaler Medien, um sowohl das individualisierte Lernen als auch das kollaborative Lernen und Arbeiten zu unterstĂŒtzen
3. Förderung der Selbst- und Sozialkompetenzen, die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler fĂŒr das erfolgreiche und selbstwirksame Lernen in âhybriden Settingsâ benötigen
Rechtliche Probleme bei der Planung von Distanzunterricht
ZulÀssigkeit des Software-Einsatzes
Jede Software, bei der personenbezogene Daten der SchĂŒler erhoben werden, bedarf der Zulassung durch das betreffende Land. FĂŒr die Genehmigung von im Unterricht eingesetzter Software ist das Bildungsministerium des jeweiligen Landes zustĂ€ndig.
SchĂŒler und ihre Eltern dĂŒrfen nicht gezwungen werden, eine EinwilligungserklĂ€rung abzugeben, durch die die SchĂŒler in die Anwendung einer bestimmten Software einbezogen werden dĂŒrfen. In Nordrhein-Westfalen kann die Verweigerung einer Einwilligung durch einzelne Eltern oder SchĂŒler dazu fĂŒhren, dass die betroffene Schule sich zur DurchfĂŒhrung von Distanzunterricht auf E-Mails und Telefonate beschrĂ€nken oder sogar auf analoge Medien ausweichen muss.cite-ref-36[36] Aus einem entsprechenden Verhalten dĂŒrfen SchĂŒlern und deren Eltern keine Nachteile erwachsen.
Datenschutz
Problematisch ist generell die Verwendung von Software, z. B. zur Organisation von Videokonferenzen, bei der Daten in die USA transferiert werden.cite-ref-37[37] Der thĂŒringische Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse hat ausdrĂŒcklich den Einsatz von WhatsApp fĂŒr Unterrichtszwecke in ThĂŒringen verboten.cite-ref-38[38] Laut einem Urteil der EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020 gehören nĂ€mlich die USA nicht zu den Staaten, die einen Datenschutz auf dem von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verlangten Niveau garantieren können.cite-ref-39[39] Hasse droht thĂŒringischen LehrkrĂ€ften mit der VerhĂ€ngung eines BuĂgelds, wenn sie nicht garantieren können, dass nicht âdie Grundrechte von Kindern verletzt werden, [indem] Daten ĂŒber sie herausgegeben werden.â
Da es den meisten LehrkrĂ€ften an Fachwissen zu der Frage mangelt, auf welche Weise die von ihnen und ihren SchĂŒlern fĂŒr Unterrichtszwecke genutzten privaten EndgerĂ€te die dort gesammelten Daten verarbeiten, empfehlen DatenschĂŒtzer die Verwendung von DienstgerĂ€ten durch LehrkrĂ€fte, die ihnen der SchultrĂ€ger zur VerfĂŒgung stellen mĂŒsste und fĂŒr deren einwandfreien Zustand schuleigene Administratoren verantwortlich wĂ€ren.cite-ref-40[40]
Auch die Rechte von SchĂŒlern wĂ€ren nach Ansicht von DatenschĂŒtzern besser geschĂŒtzt, wenn sie im Unterricht nicht mit ihren privaten Smartphones arbeiten wĂŒrden. Sinnvoll sei es z. B., ihnen einen Klassensatz mit EndgerĂ€ten im Eigentum der Schule ohne Listen mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen auszuleihen, deren Benutzer regelmĂ€Ăig wechseln.
Aufzeichnungen und Screenshots sind wĂ€hrend Video-Konferenzen im Distanzunterricht verboten. Das Recht am eigenen Bild gilt auch fĂŒr Videokonferenzen.cite-ref-41[41]
Medienkonzept
Das Medienkonzept einer Schule ist ein technisch-pĂ€dagogisches Konzept zur Nutzung von Medien. Seine Erstellung ist fĂŒr Schulen in Deutschland Voraussetzung fĂŒr eine finanzielle Förderung im Rahmen des Digitalpaktes. In ihm können die Anforderungen des Distanzunterrichtes berĂŒcksichtigt sein. Die nordrhein-westfĂ€lische Bezirksregierung MĂŒnster hat im Februar 2021 âQualitĂ€tskriterien zur Beschreibung des Standes der schulischen Medienkonzeptentwicklungâ als UnterstĂŒtzungsangebot fĂŒr Schulen, Schulaufsichten und Medienberater herausgegeben.cite-ref-42[42] Die Handreichung enthĂ€lt Arbeitsschritte, die, nach und nach abgearbeitet, im Ergebnis zu einem Medienkonzept der jeweiligen Einrichtung fĂŒhren sollen, die der Bezirksregierung unterstellt ist. Da aber Digitalisierungsprozesse zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen anzusehen seien, könnten mit der Evaluation des Medienkonzepts zu einem bestimmten Zeitpunkt die Prozesse nicht als beendet gelten.
Zur âlernförderlichen VerknĂŒpfung von PrĂ€senz- und Distanzunterrichtâ hat das Ministerium fĂŒr Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Handreichung herausgegeben.cite-ref-43[43] Die Bezirksregierung MĂŒnster hat hieraus eine Checkliste fĂŒr weiterfĂŒhrende Schulen abgeleitet.cite-ref-44[44]
Siehe auch
Literatur
⹠Detlef Fickermann, Benjamin Edelstein, Julia Gerick, Kathrin RacherbÀumer (Hrsg.): Schule und Schulpolitik wÀhrend der Corona-Pandemie: Nichts gelernt? Die Deutsche Schule. Beiheft 18 (Hrsg.: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)). Waxmann 2021. 176 S. ISBN 978-3-8309-4458-4. (online)
Weblinks
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âą Werner Klein: Lehren aus der Pandemie â Warum jetzt neue Konzepte fĂŒr Hausaufgaben gefragt sind Deutsches Schulportal. 15. November 2021
Einzelnachweise
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cite-note-44. â Aspekte zur Begleitung der Entwicklung eines Konzeptes der lernförderlichen VerknĂŒpfung von PrĂ€senzâ und Distanzunterricht an Schulen. Vorgabe A 4. Bezirksregierung MĂŒnster, 16. Februar 2021, S. 4, abgerufen am 20. Januar 2022.
cite-note-55. â Aspekte zur Begleitung der Entwicklung eines Konzeptes der lernförderlichen VerknĂŒpfung von PrĂ€senzâ und Distanzunterricht an Schulen. Vorgabe C 2. Bezirksregierung MĂŒnster, 16. Februar 2021, S. 6, abgerufen am 20. Januar 2022.
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cite-note-3939. â Der Gerichtshof erklĂ€rt den Beschluss 2016/1250 ĂŒber die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes fĂŒr ungĂŒltig. EuropĂ€ischer Gerichtshof (EuGH), 16. Juli 2020, abgerufen am 18. Januar 2022.
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